Die Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sie haben eine Rechtschutzversicherung?
Wir übernehmen gerne die weitere Korrespondenz zur Sache. Wenn Sie noch keine Deckungszusage mitbringen, fragen wir gerne auch für Sie an.
Bitte geben Sie uns hierfür die Daten Ihrer Rechtschutzversicherung nebst Ihrer Versicherungsscheinnummer sowie die Information, welche Bereiche versichert sind und ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Ihre finanziellen Verhältnisse sind beengt?
Dann können Sie Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung haben, bzw. Anspruch auf Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren.
Alternativ besteht evtl. die Möglichkeit einer vertraglichen Prozessfinanzierung durch einen Drittanbieter.
Sprechen Sie uns gerne an!