Erbrecht
in den Sprachen Englisch und Französisch: Erbschaft, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis, letztwillige Verfügung, Erbauseinandersetzung, Erbschein u.a.
Das Erbrecht im Detail…
Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es zeichnet sich aus durch Systematik und Abstraktion. Dies ist herausfordernd, da das Erben und Vererben bei persönlicher Betroffenheit oftmals eine auch von Emotionen bestimmte Thematik ist. Beide Aspekte sind in Einklang zu bringen.
Im Gesetz wird zunächst geregelt, wer nach einem Todesfall erbt, z.B. das Ehegattenerbrecht und das Erbrecht von Verwandten unterschiedlicher Ordnungen. Es ist auch geregelt wie man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen kann durch sogenannte letztwillige Verfügung wie Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament. Bei dieser gewillkürten Erbfolge ist es unerlässlich, Formvorschriften zu beachten. Es können Teilungsanordnungen, Anrechnungen, Vor- und Nacherbfolge, Vermächtnisse, Auflagen (z.B. im Zusammenhang mit der Grabpflege) und vieles mehr bestimmt werden. Nach dem Todesfall ist es an den Erben, sich mit der Erbfolge zu befassen, ob eine letztwillige Verfügung existiert oder auch nicht. Eine Ausschlagung kann sinnvoll sein.
Eine Erbengemeinschaft ist auseinanderzusetzen, evtl. ist ein Erbschein zu beantragen. Pflichtteilsansprüche und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche sind zu prüfen. Wichtig sind auch die auf unterschiedlichsten Anspruchsgrundlagen beruhenden Auskunftspflichten. Bei der Berechnung einzelner Ansprüche sind u.U. frühere – lebzeitige – Zuwendungen des Erblassers zur berücksichtigen. Auch Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer sind zu bedenken.
Wir bilden uns in diesem Rechtsgebiet seit langem und ständig fort. Die Fortbildung umfasst auch Querverbindungen des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten wie Familienrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.
Wir sind forensisch tätig, vertreten also die Interessen sowohl im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wie auch in den Angelegenheit, die der besonderen Gerichtsbarkeit der Nachlassgerichte unterworfen sind.