Das Familienrecht im Detail
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und im BGB geregelt. Es handelt sich, da es gesellschaftliche Strömungen aufnimmt, um ein dynamisches Rechtsgebiet mit vielfältiger und sich auch ändernder Rechtsprechung. Alle Teile des Familienrechts sind davon betroffen.
Elterliche Sorge und Umgangsrecht haben sich dahingehend entwickelt, dass davon ausgegangen wird, dass es vorzugswürdig und im Interesse des Kindes ist, wenn beide Elternteile sich an der Entwicklung des Kindes beteiligen. So gibt es vermehrt Wechselmodelle, was auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation hat. Stets kommt es aber auf den Einzelfall an.
Auch die Problematik Unterhalt, also Kindesunterhalt, aber insbesondere Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, hat sich fortlaufend weiter entwickelt, so ist z.B. die Eigenverantwortung der getrennten Ehegatten zu bewerten.
Bei der Ehescheidung ist auch der Versorgungsausgleich zu regeln, also die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Hier gibt das Gesetz die Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu vereinbaren. Das kann sogar in Zusammenschau mit vermögensrechtlichen Problemlösungen z.B. dem Zugewinn geschehen.
Angesichts der demographischen Entwicklung spielt auch das Thema Elternunterhalt ein Rolle. Wie wirkt es sich aus, wenn die Eltern zum Pflegefall werden? Hier kann es erforderlich werden, vorgenommene Schenkungen, Übertragung von Immobilienvermögen und auch Nutzungsrechte zu überprüfen.
Wir bilden uns seit Jahren regelmäßig im Familienrecht fort und achten dabei darauf, jedes oben genannte Teilgebiet des Familienrechts und auch Spezialprobleme abzudecken, um stets die aktuelle Rechtsprechung zu kennen und anwenden zu können.
Dank unseres umfassenden Wissens in diesem Rechtsgebiet sind wir auch in der Lage, themenübergreifende, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzubieten.
Bei Kindschaftssachen behalten auch wir stets das Wohl des Kindes im Blick.
Selbstverständlich können wir auch umfassende forensische, also gerichtliche Erfahrungen vorweisen.
Familienrecht
Vaterschaft, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich, Verpartnerung u.a.