Rechtsanwalt Michael Rampf
berät und vertritt Sie insbesondere im Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Mit Schäden zum Beispiel aus einem Verkehrsunfall, aus Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, einem Sportunfall, einem Haftpflichtschaden oder auch einem Arztfehler ist er Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Er prüft Ihre Ansprüche und macht sie geltend. Dabei sind Schmerzensgeld und materielle Schäden zu berücksichtigen, wie Verdienstentgang, Haushaltsführungsschaden oder auch ein Unterhaltsschaden. Ebenso wehrt er unberechtigte Ansprüche ab, die andere gegen Sie erheben. Den Fachanwaltskurs für Verkehrsrecht hat er erfolgreich absolviert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Versicherungsrecht. Auch den Fachanwaltskurs für Versicherungsrecht hat er erfolgreich absolviert. Hier geht es zum Beispiel um Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, einer privaten Unfallversicherung, einer Sachversicherung für Kraftfahrzeuge, Gebäude oder Hausrat und ähnliches.
Probleme im Arbeitsrecht sind sein dritter Schwerpunkt, und auch hier hat er den Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert. Er kennt beide Seiten und berät und vertritt sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Kündigungen und Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Abfindungen und vieles mehr ist hier abgedeckt.
Rechtsanwalt Rampf bildet sich insbesondere auf diesen drei Gebieten ständig fort, blickt fachlich aber auch über den Tellerrand.
Zudem hat er immense Prozesserfahrung bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, einschließlich spezifischer prozessualer Schwierigkeiten – sei es aufgrund des Sachverhalts oder bei der Bemessung des Schadens, insbesondere bei Personenschäden.