Rechtsanwältin Julia Laßmann-Rampf
berät und vertritt Sie im Familienrecht und im Erbrecht.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist sie kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ehe und Familie. Dies beginnt schon vor der Ehe, z.B. bei der Gestaltung von Eheverträgen, Fragen zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder bei Fragen rund um die Vaterschaft.
Ein Schwerpunkt sind alle Bereiche rund um Trennung und Scheidung. Hier geht es vor allem um die nerven- und vermögensschonende Auseinandersetzung der Ehe und insbesondere auch um das Wohl der beteiligten Kinder.
Themen sind neben der eigentlichen Trennung und Scheidung auch Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Auch der Umgang mit dem Jugendamt oder Familiengutachtern ist ihr geläufig. Aufgrund langjähriger Erfahrung gelingt es in vielen Bereichen, Probleme außergerichtlich zu lösen. Sollte es aber in Ihrem Interesse liegen, so wird auch Konflikt und gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Rechtsanwältin Laßmann-Rampf ist Fachanwältin für Erbrecht und seit langem auf diesem Gebiet tätig. Sie berät und vertritt Sie fundiert bei allen Fragen rund ums Erbe. Hier geht es insbesondere um Erbschaft, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis, letztwillige Verfügung, Erbauseinandersetzung, Erbschein und vieles mehr.
In diesen beiden Bereichen bildet sich Rechtsanwältin Laßmann-Rampf auch laufend fort.
Sie ist Mitglied der ARGE Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.